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Ihre Krankenversicherung für Ihre Gesundheit
Wer kann sich privat versichern?
- Selbstständige, Freiberufler und Künstler - die Einkommenshöhe spielt keine Rolle
- Beamte, Richter, Landtags- und Bundesabgeordnete
- Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen die Pflichtversicherungsgrenze (4.012 EURO monatlich = 48.150 EURO jährlich) das 3. Jahr in Folge überschritten hat
Gerade für Selbstständige, Freiberufler oder Künstler ist eine private Krankenversicherung mehr als empfehlenswert, da Sie meist auf eigene Rechnung arbeiten und im Krankheitsfall keine Honoraleistungen mehr beziehen. Eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung sorgt für eine finanzielle Sicherheit. Die Einkommenshöhe spielt keine Rolle.
Auch in der privaten Krankenversicherung erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 50% der Beiträge - bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Der Vorteil ergibt sich ganz klar durch die besseren Leistungen, die durch die private Versicherung erfolgt. Wählbar sind Tarife vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven weltweiten Top-Schutz und maximaler Leistung.
Ein bessere alternative gibt es nicht für Beamte, Richter und Abgeordnete, da Bund und Länder durch die so genannte Beihilfe einen nicht unerheblichen Teil der Krankheitskosten für Sie sowie Ihren direkten Angehörigen übernimmt. Die Höhe der Kostenübernahme liegt je nach Art zwischen 50 und 80 Prozent. Diese Kostenübernahmeregelung trifft nicht bei gesetzlich versicherten Beamten zu. Dort übernimmt der Dienstherr (Bund und Länder) keinen Arbeitnehmeranteil.
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